Rabattiertes Fahrrad:
Grundsätzlich wird der bezahlte Wert als Versicherungssumme angesetzt. Sollte auf der Rechnung jedoch der ursprüngliche Wert (nicht der UVP des Herstellers) des Fahrrades vermerkt sein (Neuwert), können Sie sich aussuchen, ob Sie den rabattierten oder ursprünglichen Wert zugrunde legen.
Fahrradzubehör:
Loses mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör (z.B. Fahrradschloss, Licht, Fahrradtasche) – gemäß unserer Zubehörliste (FAQ) - ist beitragsfrei mitversichert und muss nicht in die Summe inkludiert werden. Weiteres Zubehör kann, soweit eine Rechnung vorliegt und gewünscht, in die Versicherungssumme aufgenommen werden (z.B. Fahrradcomputer).
Gebrauchtes Fahrrad (Gebrauchtes Rad = Versicherungsnehmer ist nicht Erstbesitzer):
Für die Versicherungssumme wird der Wert gemäß Gebrauchtkaufvertrag veranschlagt. Ist das
Gebrauchtrad älter als fünf Jahre oder ist aus dem Gebrauchtkaufvertrag das Baujahr/Alter des
Rads nicht ersichtlich, ist eine Absicherung nur mit Vorlage der Original-Händlerrechnung
möglich.
Geltungsbereich:
Weltweiter Schutz und das rund um die Uhr.
Versicherungswert:
Die Versicherungssumme ist der Kaufpreis. Diese setzt sich wie folgt zusammen:
- Kaufpreis des Rades (Neuwert)
- fest mit dem Fahrrad verbundene und zur Funktion des Fahrrades gehörende Teile, welche zusätzlich verbaut wurden und den Wert des Rades beeinflussen (z.B. Sportlenker, ergonomischer Sattel, verbesserte Schaltkomponente)
Sicherungsauflagen:
Damit Ihr Fahrrad auch gegen Diebstahl versichert ist, muss es mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss gesichert werden.